Information
Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134
Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035
Auf Baustellen, bei Montagen oder im Eventbereich gehören Sicherheitsschuhe zur Standard-Ausstattung eines jeden Mitarbeitenden. Oft sind die Arbeiterinnen und Arbeiter viel auf den Beinen – und ihre Füße entsprechend hohen Belastungen ausgesetzt. Mit unseren orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen unterstützen wir ihre Füße, egal, wie hart der Tag auch wird.
Wenn Sie privat orthopädische Einlagen tragen, sollten Sie Ihren Füßen auch auf der Arbeit diese Unterstützung gönnen. Unsere Optinovo Einlagen für Sicherheitsschuhe orientieren sich an den besonderen Anforderungen von Sicherheitsschuhen und werden von uns unter Beachtung aller sicherheitsrelevanten Merkmale gefertigt, sodass sie der DGUV Regel 112-191 entsprechen.
Sie sind in Ihrem Unternehmen zuständig für das Gesundheitsmanagement oder die Arbeitssicherheit? Sie sind Unternehmer, Inhaber, technischer Händler oder Schuhhersteller? Wir bieten Ihnen maßgefertigte Lösungen für die Einlagenversorgung Ihrer Mitarbeiter.
Die Voraussetzung für eine Erstversorgung durch die Rentenversicherung ist, dass mindestens 15 Jahre in die Kasse eingezahlt wurde. Falls das nicht der Fall ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Versorgung.
Dazu werden die Datenschutzerklärung, Formulare G0100 und G0130 („Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) ausgefüllt sowie das Formular G0134 („Notwendigkeitsbescheinigung“) und der Ärztliche Befundbericht.
Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie!
Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134
Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035