Orthopädische Fußversorgung bei Arbeitssicherheitsschuhen - Pfeiffer Orthopädie-Schuhtechnik

Sicherheitsschuhe – Sicher versorgt bis
zu den Zehen

Auf Baustellen, bei Montagen oder im Eventbereich gehören Sicherheitsschuhe zur Standard-Ausstattung eines jeden Mitarbeitenden. Oft sind die Arbeiterinnen und Arbeiter viel auf den Beinen – und ihre Füße entsprechend hohen Belastungen ausgesetzt. Mit unseren orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen unterstützen wir ihre Füße, egal, wie hart der Tag auch wird.

Optinovo Einlagen
für Sicherheitsschuhe

Wenn Sie privat orthopädische Einlagen tragen, sollten Sie Ihren Füßen auch auf der Arbeit diese Unterstützung gönnen. Unsere Optinovo Einlagen für Sicherheitsschuhe orientieren sich an den besonderen Anforderungen von Sicherheitsschuhen und werden von uns unter Beachtung aller sicherheitsrelevanten Merkmale gefertigt, sodass sie der DGUV Regel 112-191 entsprechen.

Orthopädische Einlagen für Arbeitsschutzschuhe - OPTINOVO Work

Schuhzurichtungen für
Sicherheitsschuhe

Ihre Sicherheitsschuhe müssen angepasst werden, da Sie beispielsweise zwei verschieden lange Beine haben? Kein Problem. Wir kennen die sicherheitsrelevanten Merkmale dieser besonderen Schuhe und fertigen Ihnen nur Schuhzurichtungen, die konform mit der DGUV Regel 112-191 sind. Kommen Sie einfach mit Ihren Sicherheitsschuhen bei uns in Gießen oder Buseck vorbei, wir beraten Sie gerne.

Gewerbliche Anfragen?

Sie sind in Ihrem Unternehmen zuständig für das Gesundheitsmanagement oder die Arbeitssicherheit? Sie sind Unternehmer, Inhaber, technischer Händler oder Schuhhersteller? Wir bieten Ihnen maßgefertigte Lösungen für die Einlagenversorgung Ihrer Mitarbeiter.

Ihre Dokumente
zum Download

Die Voraussetzung für eine Erstversorgung durch die Rentenversicherung ist, dass mindestens 15 Jahre in die Kasse eingezahlt wurde. Falls das nicht der Fall ist, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Versorgung.

Dazu werden die Datenschutzerklärung, Formulare G0100 und G0130 („Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) ausgefüllt sowie das Formular G0134 („Notwendigkeitsbescheinigung“) und der Ärztliche Befundbericht.

Sie haben Fragen? Wir unterstützen Sie!

Information

Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134

Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035